Schweigepflicht / Arzneitherapie

Schweigepflicht
Die ärztliche Schweigepflicht ist uns eine besondere Verpflichtung. Sie ist die Basis für das Vertrauen zwischen uns. Mein Sprechzimmer soll für Sie ein Freiraum sein, in dem vielleicht auch schwer sagbares ausgesprochen werden kann.
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Arzneitherapie
Jedes Arzneimittel, das wirkt, kann auch Nebenwirkungen haben. Bitte sprechen Sie mit mir über unerwünschte Arzneimittel-Wirkungen, wie z.B. Magenunverträglichkeit, Müdigkeit oder Liebesschwäche. Denn: nur ein Medikament, das zuverlässig genommen wird, kann auch zuverlässig helfen.